SchuldnerberatungListe
Aufgeschlagenes Nachschlagewerk mit Lupe neben Fachbüchern zum Insolvenzrecht, Symbolbild für das Glossar

Glossar

Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die rund um Schuldnerberatung, Insolvenzberatung & P-Konto immer wieder auftauchen. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition in ein bis zwei Sätzen und nennt danach, worauf sie sich stützt.

31 Begriffe

P-Konto

Ein P-Konto ist ein Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz nach § 850k ZPO: Guthaben bis zum Grundfreibetrag bleibt geschützt.

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P-Konto-Bescheinigung

Die P-Konto-Bescheinigung erhöht den Grundfreibetrag eines Pfändungsschutzkontos, etwa wegen Unterhalt, Kindergeld oder Sozialleistungen.

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P-Konto-Umwandlung

Die P-Konto-Umwandlung ist der kostenfreie Wechsel eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto, bei laufender Pfändung binnen vier Geschäftstagen.

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Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze ist der Teil des Einkommens, den ein Gläubiger nicht pfänden darf. Seit Juli 2026: 1.587,40 Euro ohne Unterhaltspflicht.

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Pfändungstabelle

Die Pfändungstabelle ist die amtliche Anlage zu § 850c ZPO: Sie zeigt je Einkommensstufe den pfändbaren Betrag. Seit 1. Juli 2026 gilt die Tabelle 2026.

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Lohnpfändung

Bei einer Lohnpfändung zieht der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Nettoeinkommens ab und zahlt ihn laut Gerichtsbeschluss an den Gläubiger.

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Kontopfändung

Eine Kontopfändung erlaubt einem Gläubiger mit gerichtlichem Titel, das Bankguthaben zu pfänden. Nur ein P-Konto schützt automatisch einen Grundfreibetrag.

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Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist der gerichtliche Beschluss, der am Ende einer Insolvenz die Restschulden erlässt, seit 2020 nach drei statt sechs Jahren.

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Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Seit der Reform 2020 gilt für Anträge ab 1. Oktober 2020 die Frist von drei statt sechs Jahren bis zur Restschuldbefreiung, unabhängig von der Tilgung.

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Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase liegt zwischen Verfahrenseröffnung und Restschuldbefreiung: Der Schuldner führt pfändbares Einkommen ab, meist drei Jahre lang.

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Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist das gerichtliche Verfahren für Privatpersonen zur Schuldenbefreiung, von der Einigung bis zur Restschuldbefreiung.

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Privatinsolvenz

Privatinsolvenz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Verbraucherinsolvenzverfahren, das Schuldner nach drei Jahren von Restschulden befreit.

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Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren ist das Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige mit unübersichtlichen Verhältnissen, ohne Einigungsversuch.

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Außergerichtlicher Einigungsversuch

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist der Pflichtschritt vor einem Insolvenzantrag: eine Einigung mit den Gläubigern per Schuldenbereinigungsplan.

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Schuldenbereinigungsplan

Der Schuldenbereinigungsplan ist der schriftliche Vorschlag, mit dem ein Schuldner den Gläubigern Tilgung oder Erlass anbietet, meist in Raten.

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Bescheinigung nach § 305 InsO

Die Bescheinigung nach § 305 InsO bestätigt das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs und ist Voraussetzung für den Insolvenzantrag.

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Anerkannte Schuldnerberatungsstelle

Eine geeignete Stelle nach § 305 InsO ist eine vom Bundesland anerkannte Beratungsstelle, die den außergerichtlichen Einigungsversuch bescheinigen darf.

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Insolvenzberatung

Insolvenzberatung ist die fachliche Begleitung durch ein Insolvenzverfahren, vom Einigungsversuch bis zur Bescheinigung nach § 305 InsO.

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Schuldnerberatung

Schuldnerberatung ist die Unterstützung überschuldeter Menschen bei Gläubigerverhandlungen und dem Weg in eine Insolvenz, meist bei Wohlfahrtsverbänden.

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Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn ein Haushalt seine Zahlungsverpflichtungen dauerhaft weder aus Einkommen noch aus Vermögen erfüllen kann.

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Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit ist nach § 17 InsO der Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren: die fälligen Zahlungspflichten lassen sich nicht mehr erfüllen.

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Vermögensauskunft

Die Vermögensauskunft, früher eidesstattliche Versicherung, ist die Erklärung über Vermögen beim Gerichtsvollzieher nach erfolgloser Zwangsvollstreckung.

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Insolvenzbekanntmachungen

Insolvenzbekanntmachungen sind Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte zu laufenden Verfahren, gebündelt über insolvenzbekanntmachungen.de.

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Verfahrenskostenstundung

Die Verfahrenskostenstundung schiebt nach § 4a InsO die Gerichtskosten eines Insolvenzverfahrens auf, fällig erst nach der Restschuldbefreiung.

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Insolvenzgericht

Das Insolvenzgericht ist die zuständige Abteilung des Amtsgerichts: Es eröffnet das Verfahren und erteilt am Ende die Restschuldbefreiung.

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Treuhänder im Insolvenzverfahren

Der Treuhänder verwaltet in der Wohlverhaltensphase die abgetretenen pfändbaren Bezüge und verteilt sie jährlich an die Gläubiger.

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SCHUFA-Eintrag zur Restschuldbefreiung

Die SCHUFA speichert eine Restschuldbefreiung seit März 2023 nur sechs Monate statt zuvor drei Jahre, eine Versagung weiterhin drei Jahre.

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Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt, wer in Deutschland geschäftsmäßig rechtlich beraten darf, ohne Ausnahme nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

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Erwerbsobliegenheit

Die Erwerbsobliegenheit verpflichtet Schuldner in der Wohlverhaltensphase zu angemessener Arbeit. Eine Verletzung kann die Restschuldbefreiung versagen.

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