SchuldnerberatungListe

Hinweise an die Redaktion und Datenanfragen

Über dieses Formular melden Sie einen Fehler im Pfändungsfreigrenzen-Rechner, in einem Ratgeber oder zu einer Beratungsstelle. Auch Auskunft und Löschung nach der DSGVO laufen hierüber. Wir sind keine Schuldnerberatung. Einen Plan für Ihre Schulden oder eine Bescheinigung nach § 305 InsO bekommen Sie bei einer anerkannten Beratungsstelle.

Wer antwortet

Betreiber
MADE-WITH.AI LTD
Antwortfrist bei DSGVO-Auskunft
ein Monat
Stand dieser Seite
6. Oktober 2026

Ihre Nachricht

Die Adresse der Seite oder der Name der Beratungsstelle. Beim Rechner hilft eine Beispielzahl, mit der der Fehler auftritt.

Was ist falsch, und woher wissen Sie es? Schicken Sie keine Kontoauszüge, Gläubigerlisten oder Bescheide mit. Für die Prüfung brauchen wir sie nicht.

Nur für die Antwort auf diese Meldung. Eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO können wir ohne Rückadresse nicht erteilen.

Wenn eine Zahl oder Regel nicht stimmt

Die Pfändungsfreigrenzen ändern sich regelmäßig, zuletzt zum 1. Juli 2026. Rechnet der Rechner mit einem alten Wert, oder steht in einem Ratgeber eine überholte Regel, sagen Sie es uns. Nennen Sie am besten die Fundstelle, etwa die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.

Wir prüfen die Meldung an der amtlichen Quelle. Ist sie richtig, ändern wir Rechner oder Text und setzen das Datum der Seite neu.

Hat eine Beratungsstelle ihre Anerkennung nach § 305 InsO verloren, ist sie umgezogen oder hat sie den Träger gewechselt, melden Sie auch das. Maßgeblich ist die Liste der zuständigen Landesbehörde.

Was Sie über Ihre Daten erfahren können

Betroffene Personen haben nach Art. 15 bis 17 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Dieses Formular ist der dafür vorgesehene Weg. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Geht es um eine Beratungsstelle, nennen Sie bitte ihren Namen und Ort. Angaben zu Ihren Schulden speichern wir nur, wenn Sie sie uns schreiben. Lassen Sie sie deshalb besser weg.

Keine Schuldnerberatung am Telefon

Zu Pfändung, Insolvenz und Verhandlungen mit Gläubigern beraten wir nicht, weder telefonisch noch schriftlich. Geschriebenes wird schneller gelesen und beantwortet als ein Anruf, und eine Korrektur braucht ohnehin den Bezug in Textform. Die Rufnummer des Anbieters steht im Impressum, wie es § 5 DDG verlangt.

Ist Ihr Konto gepfändet, zählt die Zeit. Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beantragen Sie bei Ihrer Bank. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hilft bei den nächsten Schritten. Eine Stelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Liste Ihres Bundeslandes oder unter meine-schulden.de.

Was mit Ihren Angaben geschieht

Wir verarbeiten Anliegen, Bezug, Nachricht und Ihre Adresse ausschließlich zur Bearbeitung dieser Meldung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Abschluss der Bearbeitung wird die Meldung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.