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Kontopfändung

Eine Kontopfändung erlaubt einem Gläubiger mit gerichtlichem Titel, das Bankguthaben zu pfänden. Nur ein P-Konto schützt automatisch einen Grundfreibetrag.

Begriff
Kontopfändung
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die Pfändung erfolgt über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den ein Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht der Bank als Drittschuldnerin zustellt. Ab diesem Zeitpunkt darf die Bank über das gepfändete Guthaben nicht mehr frei an die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber auszahlen.

Wer noch kein P-Konto hat, sollte die Umwandlung sofort beantragen: Die Bank muss ein bereits gepfändetes Konto binnen vier Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln, mit Schutz für den laufenden Kalendermonat.

Guthaben, das aus einer einmaligen Sozialleistung stammt, etwa einer Nachzahlung, ist nach § 850k Absatz 4 ZPO zusätzlich für eine begrenzte Zeit vor der normalen Pfändung geschützt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 850k ZPO, Pfändungsschutzkonto, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung, Verbraucherzentrale,

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.