Glossar
P-Konto-Umwandlung
Die P-Konto-Umwandlung ist der kostenfreie Wechsel eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto, bei laufender Pfändung binnen vier Geschäftstagen.
- Begriff
- P-Konto-Umwandlung
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Ein bereits bestehendes Konto wird umgewandelt, es entsteht kein neues Konto mit neuer IBAN. Karten, Überweisungsaufträge und Lastschriften laufen unverändert weiter, nur der automatische Kontopfändungsschutz kommt hinzu.
Da jede Person nur ein P-Konto führen darf, prüft die Bank die Angabe über eine zentrale Auskunftsstelle. Wer mehrere Konten bei verschiedenen Banken hat, muss sich vor der Umwandlung entscheiden, welches davon das Pfändungsschutzkonto werden soll.
Ein Gemeinschaftskonto lässt sich nicht in ein P-Konto umwandeln. Ehepaare und andere Kontoinhaber mit einem gemeinsamen Konto müssen es in zwei Einzelkonten auflösen, wenn beide einen Pfändungsschutz wollen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 850k ZPO, Pfändungsschutzkonto, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung, Verbraucherzentrale,
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.