Glossar
Schuldenbereinigungsplan
Der Schuldenbereinigungsplan ist der schriftliche Vorschlag, mit dem ein Schuldner den Gläubigern Tilgung oder Erlass anbietet, meist in Raten.
- Begriff
- Schuldenbereinigungsplan
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Der Plan muss auch Angaben zu Bürgschaften, Pfandrechten und anderen Sicherheiten enthalten, die Gläubiger für ihre Forderungen halten, sowie realistische Zahlungsraten, die sich am pfändbaren Einkommen orientieren.
Scheitert der Plan außergerichtlich, kann das Insolvenzgericht ihn den Gläubigern in einem zweiten, gerichtlichen Versuch erneut vorlegen. Stimmt mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, kann das Gericht die Zustimmung der übrigen ersetzen und den Plan für alle verbindlich machen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 305 InsO, Eröffnungsantrag des Schuldners, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.