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Glossar

Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase liegt zwischen Verfahrenseröffnung und Restschuldbefreiung: Der Schuldner führt pfändbares Einkommen ab, meist drei Jahre lang.

Begriff
Wohlverhaltensphase
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Zu den Pflichten gehören unter anderem, jeden Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel unverzüglich mitzuteilen, die Hälfte einer Erbschaft an den Treuhänder herauszugeben und keine neuen unangemessenen Verbindlichkeiten einzugehen.

Der Treuhänder verteilt die eingehenden Beträge einmal jährlich an die Gläubiger und überwacht die Erfüllung der Pflichten, kann Verstöße aber nur auf Auftrag der Gläubigerversammlung oder eines einzelnen Gläubigers prüfen und dem Gericht melden.

Am Ende der Wohlverhaltensphase prüft das Insolvenzgericht, ob ein Versagungsgrund vorliegt, und entscheidet erst dann über die Restschuldbefreiung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 287 InsO, Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 290 InsO, Versagung der Restschuldbefreiung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.