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Glossar

Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist der gerichtliche Beschluss, der am Ende einer Insolvenz die Restschulden erlässt, seit 2020 nach drei statt sechs Jahren.

Begriff
Restschuldbefreiung
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist nach § 287 InsO mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verbinden. Der Schuldner tritt dabei seine pfändbaren Bezüge für die Dauer der sogenannten Abtretungsfrist an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder ab.

Die Restschuldbefreiung erfasst nicht jede Forderung: Unterhaltsschulden aus vorsätzlicher Pflichtverletzung, Geldstrafen und Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung bleiben ausgenommen, wenn die Gläubiger sie im Verfahren entsprechend angemeldet haben.

Wer bereits einmal eine Restschuldbefreiung erhalten hat, muss für einen erneuten Antrag eine Frist von fünf statt drei Jahren durchlaufen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 287 InsO, Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 290 InsO, Versagung der Restschuldbefreiung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.