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Glossar

Treuhänder im Insolvenzverfahren

Der Treuhänder verwaltet in der Wohlverhaltensphase die abgetretenen pfändbaren Bezüge und verteilt sie jährlich an die Gläubiger.

Begriff
Treuhänder im Insolvenzverfahren
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Anders als der Insolvenzverwalter, der während des eigentlichen Insolvenzverfahrens das pfändbare Vermögen verwertet, ist der Treuhänder nur in der anschließenden Wohlverhaltensphase tätig und verwaltet laufende Einkünfte statt vorhandenes Vermögen.

Der Treuhänder prüft die Einhaltung der Pflichten aus der Wohlverhaltensphase nur, wenn ihn die Gläubigerversammlung oder ein einzelner Gläubiger dazu beauftragt, er ermittelt nicht von sich aus. Verstöße meldet er dem Insolvenzgericht, das darüber im Rahmen der Restschuldbefreiung entscheidet.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 287 InsO, Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.