Glossar
Treuhänder im Insolvenzverfahren
Der Treuhänder verwaltet in der Wohlverhaltensphase die abgetretenen pfändbaren Bezüge und verteilt sie jährlich an die Gläubiger.
- Begriff
- Treuhänder im Insolvenzverfahren
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Anders als der Insolvenzverwalter, der während des eigentlichen Insolvenzverfahrens das pfändbare Vermögen verwertet, ist der Treuhänder nur in der anschließenden Wohlverhaltensphase tätig und verwaltet laufende Einkünfte statt vorhandenes Vermögen.
Der Treuhänder prüft die Einhaltung der Pflichten aus der Wohlverhaltensphase nur, wenn ihn die Gläubigerversammlung oder ein einzelner Gläubiger dazu beauftragt, er ermittelt nicht von sich aus. Verstöße meldet er dem Insolvenzgericht, das darüber im Rahmen der Restschuldbefreiung entscheidet.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 287 InsO, Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Recherche, Gliederung und Formulierung der Seitentexte sowie die thematischen Illustrationen dieser Website entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Zahlen, Beträge und Rechtsangaben stammen ausschließlich aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder geschätzt.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.