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Glossar

Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren ist das Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige mit unübersichtlichen Verhältnissen, ohne Einigungsversuch.

Begriff
Regelinsolvenzverfahren
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Ob jemand ins Verbraucher- oder ins Regelinsolvenzverfahren fällt, entscheidet § 304 InsO: Wer selbstständig tätig war oder ist, kommt nur dann ins vereinfachte Verbraucherverfahren, wenn weniger als 20 Gläubiger bestehen und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen sind.

Auch im Regelinsolvenzverfahren kann eine natürliche Person nach der Wohlverhaltensphase Restschuldbefreiung erhalten, die Fristen und Versagungsgründe der §§ 287 und 290 InsO gelten hier ebenso wie im Verbraucherverfahren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 304 InsO, Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 287 InsO, Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.