Glossar
Insolvenzberatung
Insolvenzberatung ist die fachliche Begleitung durch ein Insolvenzverfahren, vom Einigungsversuch bis zur Bescheinigung nach § 305 InsO.
- Begriff
- Insolvenzberatung
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
In der Praxis bieten dieselben anerkannten Stellen meist beides an: eine allgemeine Schuldnerberatung, die auch bei Budgetplanung und Gläubigerverhandlungen ohne Gerichtsverfahren hilft, und die speziell auf das Insolvenzverfahren zugeschnittene Insolvenzberatung mit der Bescheinigung nach § 305 InsO.
Kostenfrei ist Insolvenzberatung bei den anerkannten Stellen der Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO) und der Verbraucherzentralen, teils mit Wartezeit. Anwaltliche Insolvenzberatung ist kostenpflichtig, dafür meist ohne Wartezeit erreichbar.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 305 InsO, Eröffnungsantrag des Schuldners, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.,
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.