SchuldnerberatungListe

Glossar

Schuldnerberatung

Schuldnerberatung ist die Unterstützung überschuldeter Menschen bei Gläubigerverhandlungen und dem Weg in eine Insolvenz, meist bei Wohlfahrtsverbänden.

Begriff
Schuldnerberatung
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Kostenfreie Schuldnerberatung nach § 305 InsO setzt voraus, dass die Stelle vom jeweiligen Bundesland als geeignet anerkannt ist. Nicht jede Stelle, die sich Schuldnerberatung nennt, hat diese Anerkennung, gerade private und kommerzielle Anbieter oft nicht.

Die Nachfrage nach kostenfreier Beratung übersteigt in vielen Regionen das Angebot, Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten sind bei den Wohlfahrtsverbänden keine Ausnahme. Wer schnell Gewissheit über die Zulässigkeit einer Stelle sucht, findet die amtliche Liste bei der jeweiligen Landesbehörde.

Schuldnerberatung fällt unter das Rechtsdienstleistungsgesetz, ist aber von dessen strengen Zulassungsvoraussetzungen befreit, soweit sie die landesrechtliche Anerkennung nach § 305 InsO erfüllt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 305 InsO, Eröffnungsantrag des Schuldners, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Rechtliche Handlungsspielräume der Schuldnerberatung, Diakonie Deutschland,
  3. Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Recherche, Gliederung und Formulierung der Seitentexte sowie die thematischen Illustrationen dieser Website entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Zahlen, Beträge und Rechtsangaben stammen ausschließlich aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder geschätzt.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.