Glossar
Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Scheitert die außergerichtliche Einigung, startet das Insolvenzgericht einen zweiten Versuch: Die Gläubiger haben vier Wochen für den Plan.
- Begriff
- Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Stimmt mehr als die Hälfte der Gläubiger nach Kopf- und Forderungssumme dem Plan zu, kann das Insolvenzgericht auf Antrag der Schuldnerin oder des Schuldners die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger ersetzen. Der Plan wird dann für alle verbindlich, auch für die, die ihn abgelehnt hatten.
Erst wenn auch dieser gerichtliche Versuch scheitert, etwa weil die nötige Mehrheit nicht erreicht wird, eröffnet das Gericht das eigentliche Insolvenzverfahren mit der Verwertung des pfändbaren Vermögens und im Anschluss der Wohlverhaltensphase.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 305 InsO, Eröffnungsantrag des Schuldners, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.