SchuldnerberatungListe

Glossar

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit ist nach § 17 InsO der Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren: die fälligen Zahlungspflichten lassen sich nicht mehr erfüllen.

Begriff
Zahlungsunfähigkeit
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Zahlungsunfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff und von Überschuldung als beschreibendem, wirtschaftlichem Zustand zu unterscheiden: Überschuldung beschreibt eine dauerhaft angespannte Haushaltslage, Zahlungsunfähigkeit ist die konkrete gesetzliche Voraussetzung, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens prüft das Gericht nicht jede einzelne fällige Forderung, entscheidend ist, ob der Schuldner insgesamt nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungspflichten nachzukommen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 17 InsO, Zahlungsunfähigkeit, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Recherche, Gliederung und Formulierung der Seitentexte sowie die thematischen Illustrationen dieser Website entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Zahlen, Beträge und Rechtsangaben stammen ausschließlich aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder geschätzt.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.