Glossar
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit ist nach § 17 InsO der Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren: die fälligen Zahlungspflichten lassen sich nicht mehr erfüllen.
- Begriff
- Zahlungsunfähigkeit
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Zahlungsunfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff und von Überschuldung als beschreibendem, wirtschaftlichem Zustand zu unterscheiden: Überschuldung beschreibt eine dauerhaft angespannte Haushaltslage, Zahlungsunfähigkeit ist die konkrete gesetzliche Voraussetzung, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens prüft das Gericht nicht jede einzelne fällige Forderung, entscheidend ist, ob der Schuldner insgesamt nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungspflichten nachzukommen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 17 InsO, Zahlungsunfähigkeit, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.