SchuldnerberatungListe

Glossar

Insolvenzgericht

Das Insolvenzgericht ist die zuständige Abteilung des Amtsgerichts: Es eröffnet das Verfahren und erteilt am Ende die Restschuldbefreiung.

Begriff
Insolvenzgericht
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Nicht jedes Amtsgericht ist Insolvenzgericht, die Länder konzentrieren die Zuständigkeit häufig bei einzelnen Amtsgerichten für einen größeren Bezirk. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners.

Das Verfahren vor dem Insolvenzgericht ist schriftlich geprägt, eine mündliche Verhandlung findet in der Regel nicht statt. Entscheidungen ergehen als Beschluss und werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, über Insolvenzbekanntmachungen öffentlich gemacht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 305 InsO, Eröffnungsantrag des Schuldners, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 287 InsO, Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Recherche, Gliederung und Formulierung der Seitentexte sowie die thematischen Illustrationen dieser Website entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Zahlen, Beträge und Rechtsangaben stammen ausschließlich aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder geschätzt.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.