Glossar
Insolvenzgericht
Das Insolvenzgericht ist die zuständige Abteilung des Amtsgerichts: Es eröffnet das Verfahren und erteilt am Ende die Restschuldbefreiung.
- Begriff
- Insolvenzgericht
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Nicht jedes Amtsgericht ist Insolvenzgericht, die Länder konzentrieren die Zuständigkeit häufig bei einzelnen Amtsgerichten für einen größeren Bezirk. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners.
Das Verfahren vor dem Insolvenzgericht ist schriftlich geprägt, eine mündliche Verhandlung findet in der Regel nicht statt. Entscheidungen ergehen als Beschluss und werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, über Insolvenzbekanntmachungen öffentlich gemacht.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 305 InsO, Eröffnungsantrag des Schuldners, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
- § 287 InsO, Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.