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Privatinsolvenz

Privatinsolvenz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Verbraucherinsolvenzverfahren, das Schuldner nach drei Jahren von Restschulden befreit.

Begriff
Privatinsolvenz
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Fachlich wird zwischen dem Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen ohne laufende selbstständige Tätigkeit und dem Regelinsolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmen unterschieden. Beide führen bei erfolgreichem Verlauf zur Restschuldbefreiung, unterscheiden sich aber im vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsversuch, den nur das Verbraucherverfahren kennt.

Wer den Begriff Privatinsolvenz sucht, meint in aller Regel dieses Verbraucherverfahren. Für die rechtlichen Einzelheiten, Fristen und Voraussetzungen ist deshalb der Begriff Verbraucherinsolvenzverfahren der genauere Anknüpfungspunkt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 304 InsO, Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.