Welche vier Wege aus der Überschuldung führen
Überschuldet ist, wer seine laufenden Zahlungsverpflichtungen auf Dauer nicht mehr aus Einkommen und Vermögen erfüllen kann. Die entscheidende Frage lautet dann nicht, wie hoch der Berg ist, sondern wie viel monatlich übrig bleibt, nachdem das Existenzminimum gesichert ist. Genau dieser Betrag bestimmt, welcher Weg überhaupt offensteht.
Seit dem 1. Juli 2026 beginnt die Pfändbarkeit des Arbeitseinkommens bei einem monatlichen Nettolohn von 1.590 Euro, sofern Sie niemandem Unterhalt schulden. Bei 2.000 Euro netto ohne Unterhaltspflichten sind nach der amtlichen Tabelle 288,82 Euro pfändbar, bei 2.500 Euro sind es 638,82 Euro. Mit einer unterhaltsberechtigten Person sinkt der pfändbare Betrag bei 2.500 Euro auf 157,59 Euro, mit zwei Personen auf null.
| Weg | Voraussetzung | Dauer | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Einigung mit allen Gläubigern | ein Angebot, das alle Gläubiger annehmen, und eine Rate, die Sie dauerhaft tragen | die vereinbarte Laufzeit, meist mehrere Jahre | Erlass der Restforderung nach der letzten Rate, ohne Veröffentlichung |
| Verbraucherinsolvenzverfahren | gescheiterter Einigungsversuch mit Bescheinigung nach § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO | drei Jahre Abtretungsfrist ab Eröffnung, zuzüglich der Zeit davor | Restschuldbefreiung nach § 301 InsO, ausgenommen die Forderungen des § 302 InsO |
| Einrede der Verjährung | die Forderung ist verjährt und nicht tituliert | sofort wirksam, sobald Sie die Einrede erheben | Leistungsverweigerungsrecht nach § 214 Absatz 1 BGB, die Forderung bleibt formal bestehen |
| Tilgung aus Drittmitteln | Angehörige, Arbeitgeber oder eine Stiftung stellen Geld bereit | einmalig | Vergleich mit Teilzahlung, oft deutlich unter der Forderungssumme |
Welche Rechnung Sie zuerst bezahlen, wenn das Geld nicht reicht
Wenn das Einkommen nicht für alle Forderungen reicht, entscheidet nicht der lauteste Gläubiger, sondern die Frage, welche Nichtzahlung die schwersten Folgen hat. Ein Versandhändler kann Ihnen nichts nehmen, was Sie zum Leben brauchen. Eine nicht gezahlte Miete kostet die Wohnung, eine nicht gezahlte Stromrechnung den Anschluss, und nicht gezahlter Unterhalt bleibt selbst von der Restschuldbefreiung unberührt.
Droht bei Nichtzahlung der Verlust der Wohnung, des Strom- oder Gasanschlusses oder des Arbeitsplatzes?
Ja, diese Forderung hat Vorrang. Miete, Energie und alles, was Ihre Erwerbstätigkeit sichert, wird zuerst bedient. Ohne Wohnung und Strom ist jede Schuldenregulierung aussichtslos.
Handelt es sich um eine Forderung, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen wäre, etwa gesetzlicher Unterhalt, eine Geldstrafe oder eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung?
Ja, auch diese Forderung hat Vorrang. Nach § 302 InsO bleibt sie selbst nach einem erfolgreichen Insolvenzverfahren bestehen, und sie wächst weiter, wenn Sie sie liegen lassen.
Ist die Forderung bereits tituliert, also durch Vollstreckungsbescheid, Urteil oder vollstreckbare Urkunde festgestellt?
Sie ist dringlich, aber nicht vorrangig vor Wohnung und Energie. Ein Titel erlaubt die Zwangsvollstreckung und verjährt erst in 30 Jahren (§ 197 Absatz 1 Nummer 3 BGB). Sichern Sie zuerst Ihr Konto über ein P-Konto, dann klären Sie die Vollstreckung.
Diese Forderung stellen Sie zurück und nehmen sie in den Schuldenbereinigungsplan auf. Zahlen Sie hier nichts in Teilbeträgen, denn eine Abschlagszahlung kann nach § 212 Absatz 1 Nummer 1 BGB die Verjährung neu beginnen lassen.
- Zuerst: Miete und Heizkosten, Strom und Gas, Fahrtkosten zur Arbeit, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Danach: laufender gesetzlicher Unterhalt, denn Rückstände daraus überleben nach § 302 Nummer 1 InsO die Restschuldbefreiung, wenn sie vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurden.
- Danach: Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten, die nach § 302 Nummer 2 InsO ebenfalls bestehen bleiben.
- Danach: Forderungen, bei denen die Nichtzahlung eine Sicherheit kostet, etwa eine finanzierte Wohnungseinrichtung unter Eigentumsvorbehalt.
- Zuletzt: alle übrigen Forderungen, die in den Schuldenbereinigungsplan oder in das Insolvenzverfahren gehören.
- In keinem Fall: neue Kredite, um alte Raten zu bedienen, und keine Teilzahlungen auf möglicherweise verjährte Forderungen.
Diese Reihenfolge ist keine moralische Rangfolge, sondern eine Schadensbegrenzung. Sie wird unbequem, sobald ein Gläubiger mit Nachdruck auftritt, und genau dann trägt sie am meisten. Ein Inkassoschreiben mit Fristsetzung ändert nichts daran, dass Ihre Miete vorgeht.
Wie Sie Wohnung und Stromanschluss sichern
Bei Mietschulden gibt das Gesetz Ihnen eine zweite Chance, die viele nicht kennen. Der Vermieter darf zwar fristlos kündigen, wenn Sie für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug sind oder wenn der Rückstand über einen längeren Zeitraum zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB). Nicht unerheblich ist ein Rückstand bei Wohnraum aber erst, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt (§ 569 Absatz 3 Nummer 1 BGB).
Entscheidend ist die Schonfristzahlung. Nach § 569 Absatz 3 Nummer 2 Satz 1 BGB wird die Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs befriedigt wird oder wenn sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine auf diesem Weg unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.
Genau hier setzen die Sozialleistungsträger an. § 22 Absatz 8 SGB II erlaubt die Übernahme von Mietschulden, wenn Grundsicherungsgeld für Unterkunft und Heizung erbracht wird und die Übernahme zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist; sie soll übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht. Dieselbe Regelung enthält § 36 Absatz 1 SGB XII für die Sozialhilfe. Die Leistungen werden dabei in der Regel als Darlehen erbracht.
- Öffnen Sie die Post des Vermieters sofort und notieren Sie das Datum der Kündigung und, falls zugestellt, der Räumungsklage. Ab der Rechtshängigkeit läuft die Zweimonatsfrist des § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB.
- Gehen Sie umgehend zum Jobcenter oder zum Sozialamt und beantragen Sie die Übernahme der Mietschulden nach § 22 Absatz 8 SGB II oder § 36 SGB XII. Die Gerichte teilen den Eingang einer Räumungsklage dem Träger ohnehin mit (§ 36 Absatz 2 SGB XII), warten Sie das aber nicht ab.
- Bei angekündigter Stromsperre prüfen Sie zuerst die Schwelle: Der Zahlungsverzug muss nach § 41f Absatz 3 EnWG mindestens 100 Euro betragen und zugleich das Doppelte des laufenden Abschlags oder ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung erreichen.
- Verlangen Sie vom Grundversorger eine Abwendungsvereinbarung. Nach § 41g Absatz 1 EnWG muss er Ihnen auf Verlangen binnen einer Woche ein Angebot mit zinsfreien Monatsraten machen, und solange Sie es einhalten, darf er nicht unterbrechen.
- Melden Sie sich bei der Beratungsstelle mit dem Stichwort Sperrandrohung. Viele Stellen halten für solche Fristen kurzfristige Termine frei.
Die Ratenzeiträume der Abwendungsvereinbarung sind im Gesetz umrissen. § 41g Absatz 1 EnWG hält je nach Höhe der Rückstände einen Zeitraum von sechs bis 18 Monaten für zumutbar; übersteigen die Rückstände 300 Euro, beträgt er mindestens zwölf und höchstens 24 Monate. Mit Ihrer Einwilligung nimmt der Grundversorger außerdem Kontakt zum örtlich zuständigen Sozialhilfeträger auf, um die Unterbrechung zu vermeiden (§ 41g Absatz 3 EnWG).
Was Inkassounternehmen und Gläubiger verlangen dürfen
Inkassokosten sind gedeckelt, und zwar doppelt. § 13e Absatz 1 RDG lässt den Gläubiger die Kosten eines Inkassodienstleisters nur bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zustehen würde. Und dieses Gesetz begrenzt die Gebühr bei unbestrittenen Forderungen seit der Reform des Inkassorechts zusätzlich.
Nummer 2300 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG sieht in der Anmerkung 2 vor: Betrifft die Inkassodienstleistung eine unbestrittene Forderung, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, wenn sie besonders umfangreich oder besonders schwierig war. In einfachen Fällen darf nur eine Gebühr von 0,5 gefordert werden, und ein einfacher Fall liegt in der Regel vor, wenn die Forderung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung beglichen wird. Die Obergrenze liegt bei 1,3.
- Wertgebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro
- 51,50 Euro
- § 13 Absatz 1 RVG mit Anlage 2, Stand 20. September 2026
- Gebührensatz bei unbestrittener Forderung im einfachen Fall
- 0,5, höchstens 1,3
- Nummer 2300 Anmerkung 2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG, Stand 20. September 2026
- Mindestrückstand für eine Stromsperre bei Haushaltskunden
- 100 Euro
- § 41f Absatz 3 Satz 2 EnWG, Stand 20. September 2026
Ein Rechenbeispiel macht die Grenze greifbar. Bei einer unbestrittenen Hauptforderung von 150 Euro liegt der Gegenstandswert unter 500 Euro, die volle Wertgebühr beträgt damit 51,50 Euro. Im einfachen Fall mit dem Satz 0,5 sind das 25,75 Euro, dazu die Auslagenpauschale von 20 Prozent der Gebühren nach Nummer 7002 des Vergütungsverzeichnisses, hier 5,15 Euro, zusammen also 30,90 Euro. Beim Satz 0,9 wären es 46,35 Euro zuzüglich 9,27 Euro Pauschale. Wer für dieselbe Forderung 120 Euro Inkassokosten in Rechnung gestellt bekommt, sollte die Berechnung anfordern.
Anfordern dürfen Sie sie ausdrücklich. § 13a Absatz 1 RDG verpflichtet Inkassodienstleister, schon mit der ersten Geltendmachung gegenüber einer Privatperson in Textform unter anderem den Auftraggeber, den Forderungsgrund mit Vertragsgegenstand und Vertragsdatum, die Zinsberechnung und Angaben zu Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassokosten mitzuteilen. Vor einer Ratenzahlungsvereinbarung muss er Sie nach § 13a Absatz 3 RDG auf die dadurch entstehenden Kosten hinweisen, und vor einem Schuldanerkenntnis nach Absatz 4 darauf, dass Sie damit Einwendungen wie die Verjährung verlieren.
Warum ein neuer Kredit die Lage selten verbessert
Die Umschuldung klingt vernünftig: ein Kredit statt fünf, eine Rate statt fünf, ein niedrigerer Zins. Sie funktioniert aber nur, wenn die neue Rate dauerhaft tragbar ist und der alte Kredit tatsächlich vollständig abgelöst wird. Bei einer bestehenden Überschuldung ist beides selten der Fall, und die Vermittlung selbst kostet zusätzlich.
Das Gesetz kennt den Darlehensvermittlungsvertrag in den §§ 655a ff. BGB. Erfasst ist danach, wer es gegen eine vom Verbraucher oder einem Dritten zu leistende Vergütung unternimmt, einen Verbraucherdarlehensvertrag zu vermitteln, die Gelegenheit dazu nachzuweisen oder auf andere Weise beim Abschluss behilflich zu sein. Der Vermittler muss Sie nach § 655a Absatz 2 BGB informieren und ist Ihnen gegenüber zusätzlich wie ein Darlehensgeber nach § 491a BGB verpflichtet.
Die Verbraucherzentrale beschreibt ein Muster, das genau hier ansetzt: Unseriöse Anbieter locken überschuldete Kundinnen und Kunden zunächst mit dem Versprechen, einen Kreditvertrag vermitteln zu können. Bei genauer Prüfung entpuppt sich der Vertrag, oft als Finanzsanierung bezeichnet, als Vermittlung von Leistungen zur Schuldenverwaltung. Ihr Rat dazu ist eindeutig: Hände weg, weil solche Verträge weder die Kreditchancen erhöhen noch aus der Schuldenfalle führen.
Ähnlich vorsichtig sollten Sie mit Bürgschaften umgehen, in beide Richtungen. Wer für Sie bürgt, haftet nach § 765 Absatz 1 BGB weiter, und eine Restschuldbefreiung ändert daran nach § 301 Absatz 2 Satz 1 InsO nichts. Umgekehrt kann eine Bürgschaft naher Angehöriger sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn der Bürge durch sie krass finanziell überfordert wird; das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 138 Absatz 1 BGB. Ob das in einem konkreten Fall zutrifft, ist eine Einzelfallprüfung und gehört in die Hände einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei.
Häufige Fragen
Welche Rechnung soll ich zuerst bezahlen, wenn das Geld nicht für alle reicht?
Vorrang haben Miete und Heizkosten, Strom und Gas sowie alles, was Ihre Erwerbstätigkeit sichert, weil deren Verlust jede weitere Regulierung unmöglich macht. Danach folgen laufender gesetzlicher Unterhalt und Geldstrafen, weil diese Forderungen nach § 302 InsO auch eine Restschuldbefreiung überdauern. Alle übrigen Forderungen gehören in den Schuldenbereinigungsplan.
Kann ich eine Kündigung wegen Mietschulden noch abwenden?
Ja, über die Schonfristzahlung. Nach § 569 Absatz 3 Nummer 2 Satz 1 BGB wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Das gilt nicht, wenn in den letzten zwei Jahren schon einmal eine Kündigung auf diesem Weg unwirksam wurde.
Ab welchem Rückstand darf mir der Strom abgestellt werden?
Der Zahlungsverzug muss nach § 41f Absatz 3 EnWG mindestens 100 Euro betragen und zugleich das Doppelte des auf den laufenden Monat entfallenden Abschlags oder mindestens ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung erreichen. Die Unterbrechung ist vier Wochen vorher anzudrohen, ihr Beginn zusätzlich acht Werktage im Voraus anzukündigen.
Wie hoch dürfen Inkassokosten bei einer unbestrittenen Forderung sein?
Nach Nummer 2300 Anmerkung 2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG ist bei einer unbestrittenen Forderung eine Gebühr von mehr als 0,9 nur zulässig, wenn die Tätigkeit besonders umfangreich oder besonders schwierig war; in einfachen Fällen sind es 0,5, höchstens jedoch 1,3. Zusätzlich begrenzt § 13e Absatz 1 RDG die Erstattung auf das, was einem Rechtsanwalt zustünde.
Was mache ich, wenn ein Mahnbescheid kommt?
Prüfen Sie die Forderung und erheben Sie im Zweifel Widerspruch. Nach § 694 Absatz 1 ZPO können Sie gegen den Anspruch oder einen Teil davon schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist; die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Der Widerspruch kostet nichts und verhindert, dass aus der Forderung ein 30 Jahre vollstreckbarer Titel wird.
Lohnt sich ein Umschuldungskredit bei bestehender Überschuldung?
Selten. Eine Umschuldung hilft nur, wenn die neue Rate dauerhaft tragbar ist und die alten Verbindlichkeiten vollständig abgelöst werden. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor Verträgen, die als Finanzsanierung angeboten werden und sich als Vermittlung von Schuldenverwaltung entpuppen. Eine kostenlose Beratung bei einer anerkannten Stelle klärt die Lage, ohne neue Verbindlichkeiten zu schaffen.